Die Grundlagen des neuen Erwachsenenschutzgesetzes
Am 1. Juli 2018 ist das neue Erwachsenenschutzgesetz in Kraft getreten. Die neuen gesetzlichen Regelungen stellen grundsätzlich und für konkrete rechtliche Handlungen sicher, dass die eigenständige Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit von Menschen möglichst erhalten bleibt. Dies gilt auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf, die eine/n VertreterIn haben.
Das bisherige Sachwalterrecht wurde in einigen Punkten verändert. Im Rahmen dieser Veranstaltung erhalten Sie Informationen zu aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und den unterschiedlichen Bereichen in denen das Gesetz wirksam wird.
Trainer: Hofrat Dr. Hans Peter Zierl (Bezirkshauptmann a. D.)
Anmeldung: bis 25. März 2019 an office@diakonie-akademie.at
Seminarpreis: EUR 95,- (inkl. 10 % MwSt. und Obst)
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Eine Veranstaltung der Diakonie Akademie